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ArbG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - 19 Ca 65/05 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2005 - 19 Ca 65/05 (https://dejure.org/2005,67334)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
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- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - 19 Ca 65/05
Bei der Anhörung des Kündigungsgegners ist von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die aus "sachlich erheblichen" bzw. "verständigen" Gründen überschritten werden darf ( BAG, Urteil vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - NZA 1994, 409 ff. [BAG 31.03.1993 - 2 AZR 492/92] ). - BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - 19 Ca 65/05
Generell setzt daher die Rechtfertigung einer Kündigung durch außerdienstliches Verhalten oder durch den Verdacht einer außerdienstlichen Straftat eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG, Urteil vom 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 , n.V.; Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 , NZA 2000, Seite 1282 ff., Bl 2.a). - BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - 19 Ca 65/05
Generell setzt daher die Rechtfertigung einer Kündigung durch außerdienstliches Verhalten oder durch den Verdacht einer außerdienstlichen Straftat eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG, Urteil vom 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 , n.V.; Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 , NZA 2000, Seite 1282 ff., Bl 2.a).